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   BVerwG, 17.08.1960 - VI C 326.57   

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BVerwG, 17.08.1960 - VI C 326.57 (https://dejure.org/1960,384)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1960 - VI C 326.57 (https://dejure.org/1960,384)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1960 - VI C 326.57 (https://dejure.org/1960,384)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 89
  • DÖV 1961, 64
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 26.11.1973 - VI C 161.73

    Beamtenrechtliche Folgen einer strafgerichtlichen Verurteilung - Nebenfolgen

    Es habe diese Möglichkeit für die Fälle in Betracht gezogen, "bei denen der Strafdrohung und Bestrafung von Anfang an der schwere Makel des Unrechts anhaftete, das Urteil also von Anfang an unvereinbar mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit war, weil entweder ohne gesetzliche Grundlage bestraft oder aber eine exorbitant hohe, allein nach nationalsozialistischer Auffassung in dieser Höhe oder Art in Betracht kommende Freiheitsstrafe verhängt worden war" (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 170.57 - [DVBl. 1960, 324], vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 165.58 - [DÖV 1961, 64], vom 5. Oktober 1961 - BVerwG VI C 47.59 - und vom 30. August 1962 - BVerwG II C 202.60 - [NJW 1962, 2367]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ähnlich liegenden Fällen, in denen Strafen nach der Kriegswirtschaftsverordnung oder der Verbrauchsregelungs-Strafverordnung ausgesprochen worden waren, bereits ausgeführt, daß es sich bei diesen Vorschriften nicht um typisch nationalsozialistische Strafbestimmungen gehandelt hat und die davon erfaßten Handlungen in Kriegszeiten strafwürdig gewesen sind (vgl. Urteile vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 165.58 -, vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 326.57 - und vom 5. Oktober 1961 - BVerwG VI C 47.59 -).

  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 14/83

    Todesurteil durch ein Standgericht - Offensichtliches Unrecht - Schuld und

    Darüber hinaus kommt der VO nur Amnestiecharakter zu (BGHZ 10 aaO; BVerwGE 11, 89, 81 mwN, BVerwGE NJW 1962, 2367), mit der Rechtsfolge, daß solche Urteile nicht als rückwirkend aufgehoben gelten.
  • BVerwG, 04.11.1964 - VI C 219.61

    Anerkennung der Verurteilung eines Kriegsgerichtes der Wehrmacht - Auswirkungen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Auswirkungen einer strafgerichtlichen - auch kriegsgerichtlichen - Verurteilung auf den Status eines Beamten oder Berufssoldaten am 8. Mai 1945, an den das Gesetz zu Art. 131 GG anknüpft, durch eine Beseitigung einer solchen Verurteilung nach den Straffreiheitsvorschriften in der Regel nicht betroffen werden (vgl. neben anderen Urteile vom 24. Februar 1958 - BVerwG VI C 236.57 - [Buchholz BVerwG 231, § 53 DBG Nr. 2 = DÖD 1958 S. 76], vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 119.57 - [BVerwGE 8, 131], vom 24. Juni 1959 - BVerwG VI C 199.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 a 131 Nr. 29 = DVBl. 1959 S. 704], vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 326.57 - [BVerwGE 11, 89], vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 165.58 - [DÖV 1961 S. 64] und vom 5. Oktober 1961 - BVerwG VI C 47.59 -).
  • BVerwG, 18.09.1967 - VI B 49.66

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

    Es bedarf keiner Erörterung, ob diese Fragen als entscheidungserheblich und grundsätzlich rechtzeitig dargelegt worden sind (§ 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO), und auch keiner Entscheidung, ob sie der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung geben könnten, obwohl das Bundesverwaltungsgericht gleichartige Fragen zwar nicht für die genannte saarländische Rechtsanordnung und das genannte saarländische Gesetz, wohl aber für ähnliche Vorschriften vergleichbarer Wiedergutmachungs- und Straffrsiheitsgesetze bereits geklärt hat (vgl. BVerwGE 4, 287 sowie Urteile vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 165.58 - [DÖV 1961 S. 64] und - BVerwG VI C 326.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 62 G 131 Nr. 14]).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 44.63

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach - meist im Zusammenhang mit dem am 8. Mai 1945 bestehenden Status eines früheren Beamten oder Berufssoldaten - ausgesprochen, daß die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus durch Kriegsgerichte und Sondergerichte gesprochenen Urteile nach der Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse nicht oder doch nicht ohne weiteres ihre Wirksamkeit verloren haben (vgl. Urteile vom 24. Februar 1958 - BVerwG VI C 236.57 - [Buchholz BVerwG 231, § 53 DBG Nr. 2 = DÖD 1958 S. 76] , vom 29. Januar 1959 - BVerwG II C 119.57 - [BVerwGE 8, 131] , vom 24. Juni 1959 - BVerwG VI C 199.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 29 = DVBl. 1959 S. 704] , vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 326.57 - [BVerwGE 11, 89] , vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 165.58 - [DÖV 1961 S. 64] , vom 5. Oktober 1961 - BVerwG VI C 47.59 - und vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 -).
  • BVerwG, 17.08.1960 - VI C 165.58

    Rechtsmittel

    Derartige Wirtschaftsdelikte in Kriegszeiten sind strafwürdig; ihre Bestrafung steht auch nicht in einem klaren Widerspruch zu den Grundsätzen des Rechtsstaates und der Gerechtigkeit, In solchen Fällen mildert die hier allein in Frage kommende Strafherabsetzung nach § 4 Abs. 1 der Straffreiheitsverordnung eine an sich verdiente Strafe mit Wirkung für die Zukunft, beseitigt jedoch das Strafurteil und seine beamtenrechtlichen Auswirkungen (§ 53 DBG, § 48 BBG) nicht rückwirkend (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 15. August 1960 - BVerwG VI C 326.57 - zur Frage der beamtenrechtlichen Wirkung einer Strafherabsetzung nach dem Zweiten bayerischen Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 19. November 1946 - GVBl. 1947 S. 81 -).
  • BVerwG, 05.10.1961 - VI C 47.59

    Rechtsmittel

    Derartige Wirtschaftsdelikte in Kriegszeiten sind strafwürdig; ihre Bestrafung steht auch nicht in einem klaren Widerspruch zu den Grundsätzen des Rechtsstaates und der Gerechtigkeit, In solchen Fällen mildert die hier allein in Frage kommende Strafherabsetzung nach § 4 Abs. 1 der Straffreiheitsverordnung eine an sich verdiente Strafe mit Wirkung für die Zukunft, beseitigt jedoch das Strafurteil und seine beamtenrechtlichen Auswirkungen (§ 53 DBG, § 48 BBG) nicht rückwirkend (vgl. auchUrteil des erkennenden Senats vom 15. August 1960 - BVerwG VI C 326.57 - zur Frage der beamtenrechtlichen Wirkung einer Strafherabsetzung nach dem Zweiten bayerischen Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege vom 19. November 1946 - GVBl. 1947 S. 81 -).
  • BVerwG, 21.11.1960 - VI C 75.58

    Rechtsmittel

    Es wird dabei die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebotene, zu einem wesentlichen Teil in den Bereich der Tatsachenwürdigung gehörende Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes und einem etwa schutzwürdigen Interesse des Begünstigten an der Fortzahlung der gewährten Bezüge - nur die Fortzahlung, nicht die Rückzahlung gewährter Bezüge ist hier im Streit - vorzunehmen haben; hierbei wird zu berücksichtigen sein, daß dem öffentlichen Interesse insoweit in der Regel der Vorrang gebührt (vgl. u.a. Urteile vom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 211.57 -, DVBl. 1958 S. 652 = ZBR 1958 S. 346, und vom 17. August 1960 - BVerwG VI C 326.57 - mit Nachweisen) und daß dies um so mehr gilt, wenn die Bezüge unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs gewährt sind.
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